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und Förderungen
Bei
Förderansuchen an den Elternverein ist (mit ganz wenigen Ausnahmen) die
gleichzeitige Antragstellung um Förderungen an das Amt der NÖ
Landesregierung und an die Stadtgemeinde Schwechat (oder eine andere
Wohnsitzgemeinde) Voraussetzung.
Förderungen werden ausschließlich den Vereinsmitgliedern gewährt.
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Förderung für
Schulsportwochen an Pflichtschulen
(an das Amt der NÖ Landesregierung)
Zuschuss für sportliche Schulveranstaltungen für Familien, bei denen
zwei Kinder im Laufe eines Schuljahres an diesen teilnehmen
Förderung-Land
Niederösterreich
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Ansuchen um Förderung
von Schulveranstaltungen
(an die Stadtgemeinde Schwechat)
Förderung-Stadtgemeinde Schwechat
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Förderansuchen NMS
(an den Elternverein der NMS Schwechat-Frauenfeld)
Förderung-NMS
Schwechat
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