Klassenforum - § 63a SchUG

Teilnehmer:

Vorsitz: KV

Ausnahmen:

Einberufung:
Durch KV unter Beifügung einer Tagesordnung.

Zahl der Sitzungen:
Mindestausmaß 1 Sitzung pro Schuljahr, weitere Sitzungen, wenn

Termin der Einladung:

Beschlussfähigkeit:
KV + Erziehungsberechtigte von mindestens einem Drittel der Schüler. Sollten weniger Eltern anwesend sein, können, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde, nach einer Wartezeit von einer halben Stunde Beschlüsse gefasst werden. Theoretisch kann die Sitzung auch durchgeführt werden, wenn nur 1 Erziehungsberechtigter eines Schülers anwesend ist.

Stimmberechtigt:

Protokoll:
Über die Sitzung muss ein Protokoll geführt werden.