Schulforum § 63a SchUG

Teilnehmer:

Vorsitz:
Schulleiter oder ein beauftragter Lehrer.

Einberufung:
Durch Schulleiter unter Beifügung einer Tagesordnung.

Zahl der Sitzungen:
Mindestausmaß 1 Sitzung pro Schuljahr, weitere Sitzungen, wenn

Termin der Einladung:

Beschlussfähigkeit:
Ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder gegeben.

Vertretung:

Stimmberechtigung:
Alle beschließenden Mitglieder.
Der Schulleiter ist nicht stimmberechtigt, wenn er dem Ausschuss nicht als Klassenlehrer (Klassenvorstand) angehört.

Protokoll:
Über die Sitzung muss ein Protokoll geführt werden. Wird eine Geschäftsordnung erstellt, ist dies der Schulbehörde erster Instanz zur Kenntnis zu bringen.

Durchführung von Beschlüssen:
Für die Durchführung von Entscheidungsbeschlüssen ist der Schulleiter zuständig (bei Rechtswidrigkeit: Befassung der Schulbehörde erster Instanz).
Bei Beratungsbeschlüssen müssen diese durch den Schulleiter weitergeleitet werden.